Aus dem Ortsgerichtsgesetz in Hessen ergibt sich gemäß §20 eine Gebührenpflicht für die Tätigkeiten der Ortsgerichte:
(1) Die Ortsgerichte erheben Gebühren nach einer Gebührenordnung, die der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen erlässt; sie kann für Tätigkeiten Gebührenfreiheit vorsehen. Die Erhebung der Gebühren unterbleibt, wenn deren Zahlung dem Gebührenschuldner nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann. Zur gebührenfreien Amtshilfe sind die Ortsgerichte nicht verpflichtet.
(2) Die Gebühren werden mit der Beendigung des gebührenpflichtigen Geschäfts fällig.
Diese Gebühren wurden zum 01.01.2023 nach mehr als 10 Jahren nunmehr angepasst.
Siehe „Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen vom 17. Oktober 1980“ – OGerGebO HE 1980 – In der Fassung vom 06.10.2022, gültig ab 01.01.2023.
Die komplette Liste findet man unter
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-OGerGebOHE1980V4Anlage
Die häufigsten Gebühren sind (Auszug)
- Beglaubigung einer Unterschrift nach § 13 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes 7,5 €
- Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde nach § 13 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes
bis zu 3 Seiten 4 € und jede weitere angefangene Seite 0,7 € - Erteilung der Sterbefallanzeige nach § 14 des Ortsgerichtsgesetzes 7,5 €
- Sicherung des Nachlasses durch Siegelung, Verwahrung oder auf andere Weise nach
§ 16 des Ortsgerichtsgesetzes bei einem Wert
– bis zu 25 000 Euro 44 €
– bis zu 50 000 Euro 58 €
– über 50 000 Euro erhöht sich die Gebühr nach Nr. 9.2 je angefangene 10 000 Euro um 6 € - Schätzungen nach § 18 des Ortsgerichtsgesetzes bei einem Wert
– bis zu 10 000 Euro 43,5 €
– bis zu 25 000 Euro 58 €
– bis zu 50 000 Euro 86,5 €
– über 50 000 Euro erhöht sich die Gebühr nach Nr. 12.3 je angefangene 10 000 Euro um 7,5 € -
Die Rechtlichen Grundlagen der Ortsgerichte in Hessen können im Bürgerservice Hessenrecht eingesehen werden.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/search
Die die Ortsgerichte in Hessen betreffenden Gesetze und Verordnungen finden sie in der Kategorie Gesetze/Verordnungen – Rechtspflege – Ortsgerichte
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