Die VHO e.V. startete in die dritte Gesprächsrunde betr. dem Thema „IT-Ausstattung für die Ortsgerichte in Hessen“.

Teilnehmer
• Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat
• Reinhard Wacker, Vorsitzender Verband Hess. Ortsgerichte e.V. (VHO e.V.)
• Gabriele Dony, stell. Vorsitzende Verband Hess. Ortsgerichte e.V.
• Johannes Heger, Geschäftsführer des Hess. Städte u. Gemeindebunds (Hsgb)
• Ulrike Adrian, Leitende Verwaltungsdirektorin Abt. 2.1

Die VHO e.V. hat die dritte Gesprächsrunde zum Thema IT-Ausstattung der Ortsgerichte in Hessen eröffnet. Ein kurzes Feedback zu den durchgeführten Umfragen vom Amtsgericht Gießen – Hsgb – VHO e.V. ergab, dass eine verbindliche, einheitliche digitale Lösung für alle Ortsgerichte wünschenswert wäre, um einer selbstinitiierten individuellen Digitalisierung der Ortsgerichte vorzubeugen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass derzeit keine Mittel im Haushalt für eine umfassende IT-Ausstattung (Hardware) zur Verfügung stehen. Über Fördergelder für eine Software könnte man im Jahr 2025 erneut sprechen. Dies wird von der VHO nicht akzeptiert, da seit Jahren dem Schiedsamt Mittel aus dem Haushalt bereitgestellt werden und hier eine Gleichstellung beantragt wird.

Darüber hinaus müssen gemäß der Dienstanweisung von 2023 allen 850 Ortsgerichtsvorstehern – innen verschiedene digitale Meldungen an ihr zuständiges Amtsgericht (AG) und das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) übermittelt werden. In diesem Zusammenhang haben die zuständigen Amtsgerichte weder geeignete Informationsschulungen noch entsprechende Excel-Dateien angeboten oder bereitgestellt. Sollten jedoch die Fristen für die Jahresmeldungen gemäß Dienstanweisung von den OGV nicht eingehalten werden, hat das hessische Beamtengesetz auch für uns Ehrenbeamte negative Folgen zur Folge.

Wie kann es sein, dass die Anforderungen an die Ortsgerichte ständig steigen, während die Unterstützung und Schulungen der Amtsgerichte immer mehr abnehmen? Die Ortsgerichtsvorsteher-innen stehen an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Die VHO lehnt daher zunehmend mehr Verwaltung, Statistiken und Verantwortung entschieden ab.

Die VHO weist ausdrücklich auf die Vorgehensweisen und erforderlichen Schulungen seitens der Justiz und den Amtsgerichten hin. Man darf die sogenannte Win-Win-Situation für alle nicht außer Acht lassen, so Fr. Dony – wir bearbeiten über 75.000 Todesfälle – zunehmend Erbausschlagungen usw. für die Amtsgerichte. Wenn allein diese Aufgaben den Amtsgerichten zufallen würden, wäre mit einer Personalaufstockung von mindestens 20 Personen zu rechnen. In diesem Sinne ist die VHO mit ihren derzeit 350 Mitgliedern gerne bereit, auf die Justiz zuzugehen, um für ALLE eine positive Entwicklung zu erzielen und dieses wichtige Ehrenamt weiterhin aufrechtzuerhalten.

Ab Januar 2025 werden daher Schulungen von der VHO für OG-Mitglieder durchgeführt. Die Anmeldemöglichkeit wird über die VHS Darmstadt bereitgestellt. Weitere Details folgen umgehend. Fördergelder der Justiz zur Erstellung von Begrüßungsmappen für neue OG-Mitglieder werden entsprechend beantragt. Eine Plakataktion in den Städten und Gemeinden wird durchgeführt, um dem OG ein Gesicht zu geben. Hierzu wurde bereits über die Hsgb-Fachzeitschrift im August 2023 ein umfassender Artikel veröffentlicht.
Der neue HVO-Flyer wurde digital und per Post an 50 Amtsgerichte versandt, mit der Bitte, diesen an alle OGV weiterzuleiten. Das digitale Tagebuch und einheitliche Formularvordrucke sind weitere Themen, die im kommenden Jahr dem Justizministerium Wiesbaden vorgetragen werden. Wir suchen aus unseren eigenen Reihen Ortsgerichtsmitglieder, die sich gerne als Referenten einbringen möchten. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie daran interessiert sind. Wir informieren Sie gerne über Vorgehensweisen, Abläufe sowie Ihr Honorar.

Nach unserem Motto „Nur gemeinsam sind wir stark“ laden wir Sie ein, sich auf Ihre Weise einzubringen. Gerne stehen wir für alle Ihre Fragen zur Verfügung.

Foto: VHO e.V.

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